Nach einer sorgfältigen Prüfung nehmen wir Policen und Verträge von deutschen, luxemburgischen, britischen und österreichischen Gesellschaften an. Verträge anderer ausländischer Gesellschaften können in Ausnahmefällen nach einer Einzelprüfung angenommen werden.
Folgende Vertragsarten können angenommen werden:
Kapitalbildende Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenversicherung
Bausparverträge
Depots und Wertpapieranlagen
Fondsanteile und Beteiligungen
Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
Rückdeckungsversicherung
Folgende Vertragsarten können nicht angenommen werden:
Betriebliche Altersvorsorge / außer Rückdeckungsversicherung
Risiko Lebensversicherung
Policen die verpfändet, beliehen oder abgetreten sind
Staatlich geförderte Produkte
Stille Beteiligungen mit festen Laufzeiten
Zur Abwicklung werden folgende Unterlagen benötigt:
Vertrag „Ankauf von Rückkaufswerten aus Vermögensanlagen“
je eine Vollmacht pro Police oder pro Zertifikat
Auszahlungsanweisung (nur bei abweichenden Kontodaten)
Antragbegleitschein
Bei Versicherungen:
- Originalpolice oder Verlusterklärung
- letzte Nachtragserklärung sofern vorhanden
- Originalantrag sofern vorhanden
Bei Bausparverträgen: letzter Kontoauszug
Bei Fonds / Sparanlagen: Zertifikat
Für weitere Informationen, insbesondere zur Detailabwicklung, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Berater oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.



